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Thema: EQ2 Auktionen über SOE

  1. Standard

    Also die Diskussion hat mich überzeugt, (siehe Parallelthread) ich bin auch der Meinung man sollte die Büchse der Pandora gar nicht erst öffnen.

    @Eovania
    Ich hoffe nur dass das negative feedback aus der Community zu dem Thema auch bei SOE ankommt und Folgen zeitigt.


    Vielleicht sollten wir eine Petition oder so organisieren, um unsere Meinung kund zu tun. Ansonsten bleibt uns nur, mit den Füßen, resp. der Maustaste abzustimmen und uns schlicht andere Games zu suchen. Soll ja angeblich Alternativen geben ^^.
    Don't argue with idiots, they pull you down to their level and beat you by experience !!!!!!

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    Wizard lvl 47, Gelehrter lvl 15, Qeynos, Valor
    Schamane lvl 19, Queynos, Valor

  2. Standard

    ihr könnt mich jetzt für dumm erklären aber was hat man von einem lvl50 char? da ist das spiel doch shcon fast vorbei?!
    "Im Krieg ist die Warheit das Erste Opfer"

  3. Standard

    ....Wir setzen diese Regeln durch, erwarten aber von den Spielern auch, dass es auf den Servern ohne Tausch weniger Probleme geben wird, wenn wir solche Geschäfte anderswo auf legitime und sichere Weise ermöglichen
    muahahaa.. also wovon träumen die denn Nachts ??? Wenn erstmal einige mehr auf den Geschmack gekommen sind wirds das "pixelbusiness" so oder so verstärkt auf allen servern geben. Mir solls egal sein, wers braucht...../grins

    Zeos

  4. Standard

    @Eovania
    Mich würde ja mal interessieren inwieweit SOE sich mit den rechtlichen Konsequenzen dieser Handelsplattform auseinandergesetzt hat. Wenn SOE diese Plattform einrichtet und damit implizit anerkennt, dass die Chars und Items einen realen Gegenwert haben ist im Gegenzug ja imho auch klar, daß das komplette Sachenrecht des BGB Anwendung findet. Mit allen Konsequenzen für Minderung und Schadenersatz. Ist der Inhalt der Server (also die Items und Chars) denn gegen Verlust versichert? Haftet SOE bei Verlust? Welches Recht findet Anwendung, wenn die Server nicht in Deutschland stehen? Europäisches -, Deutsches Recht, oder das Recht des Landes in dem der Server steht? Im Sinne des Sachenrechtes erleide ich auch einen materiellen Verlust, wenn durch Eingriff von SOE (Patch, Nerf) der Marktwert meines Chars spürbar sinkt. Nach normalem Rechtsverständnis wäre SOE imho dann schadenersatzpflichtig, weil der Wert des verantworteten Eigentums vorsätzlich und schuldhaft gemindert wird. Selbst wenn SOE in seinen AGB (die dann ohnehin nach dem aktuellen AGB - Recht nochmal überprüfungswürdig sind) darauf hinweist, daß man an den Sachen kein Eigentum erwirbt, hat das Verfügungsrecht, also das Niessbrauchsrecht, einen materiellen Gegenwert. Zumindest ist imho zu erwarten, daß ein Richter das in dem Fall so sieht. Der Hinweis auf das nicht erworbene Eigentum bleibt also im Schadenersatzfall dann ohne Belang.

    In meinen Augen betritt SOE mit dieser Plattform rechtlich völliges Neuland.
    Ich kann nur hoffen, dass nach Einführung dieser Plattform in den USA (die ein viel schärferes Haftungsrecht haben), die klagefreudigen Amis (ich wünsche SOE die pfiffigsten von denen an den Hals ) diesem Station Exchange den Garaus machen, bevor es bei uns eingeführt wird.
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  5. Standard

    ich denke solange soe nicht selber items verkauft, sondern nur eine plattform bietet, damit spieler diese tauschen können, hat soe mit dem materielen wert rechtlich nichts am hut.
    du musst sicher zustimmen das alles in besitz von soe bleibt und du nur die zeit des verkäufers bezahlst, die er gebraucht hat um die virtuellen produkte zu bekommen.

  6. Standard

    Nuja, ganz ausser Acht lassen würde ich dass nicht. Ich finde Lukutus Fragen da durchaus interessant und vor allem berechtigt.

    Was wäre denn, wenn ich nun hingehe, kaufe mir son Viech für k.a. 200 EUR?
    Und zwei Tage später, geht der Char, warum auch immer, flöten. Dann habe ich weder den Char noch mein Geld.

  7. Standard

    klar ist die frage interessant, aber ich glaube nicht das soe für so einen fall irgendeine haftung übernimmt.
    soe verkauft dir ja nichts sondern bietet nur eine plattform. so wie ebay.
    soe bezahlst du für die bereitstellung der plattform und den verkäufer für seine eingesetzte zeit das item zu beschaffen.
    somit hat das item keinen materielen wert und da sich soe ganz sicher durch klauseln in der eula bestätigen lässt das das item, trotz der möglichkeit es zu verkaufen, in ihrem besitz bleibt, werden sie auch nicht für verlust oder veränderung haften.

    so oder ähnlich wirds meiner meinung nach sein.
    soe wird es nicht zulassen das ein virtueller gegenstand der auf dem server von soe liegt wirklich rechtlich in deinen besitz übergeht.

  8. Standard

    Dass SOE bisher immer behauptet, dass man kein Eigentum an den Sachen erwirbt, hat ja genau mit der Frage zu tun, was denn in Haftungsfällen rechtlich passiert. Bisher konnten sie sich mit zwei Argumenten fein raus halten:

    1. Du erwirbst kein Eigentum
    2. Der Handel ist illegal.

    Konkludent kann man dann aus verschwundenen / geklauten / generften / was auch immer Items keinen Schadenersatzanspruch herleiten. Denn wenn der Handel illegal ist (lt. Geschäftsbedigungen und ROC, wird verneint, dass die Sachen einen realen Gegenwert haben). Wenn also etwas wegkommt, was erstens nicht mir gehört und zweitens nicht legal gehandelt werden darf, ergo keinen Wert hat, habe ich keinen Schadenersatzanspruch. Das ist logisch.

    Daß man bei ebay nach Verkäufertext die Zeit entschädigt, ist lediglich ein Winkelzug um sich Verkäuferseits nicht SOE gegenüber strafbar zu machen.

    Nun macht aber SOE selbst einen Laden auf und legalisiert den Handel. Damit entfällt Punkt2. Punkt 1 kippt sofort hinterher, weil unser Sachenrecht nicht nur den Handel mit Dingen kennt, sondern auch den Handel mit den Rechten an Dingen. Ansonsten wäre der Handel mit Puts und Calls an den Börsen unmöglich . Ich kann beispielsweise auch (Grundstücksrecht ist etwas besonderes weil nach §311b beurkundungspflichtig, aber sei's drum) auch grundstücksgleiche Rechte erwerben (Erbbaurechte z.B.).
    Wenn ich jemanden ins geleaste Auto fahre, hat derjenige gegen mich auch einen Schadenersatzanspruch, auch wenn er nicht der Eigentümer ist, sondern die Leasinggesellschaft, er ist aber verfügungsberechtigt.

    Wenn ich verfügungsberechtigt bin über den Donnerhammer der totalen Zerschmetterung, spielt es rechtlich keine Rolle, ob er mein EIGENTUM ist, ich bin rechtlich der BESITZER (diesen feinsinnigen Unterschied macht unser Recht nunmal). Als Besitzer kann ich das Verfügungsrecht für z.B. 100,-Euro an jemanden verkaufen. Das allein macht dieses Verfügungsrecht werthaltig. Ob der Hammer mein Eigentum ist, spielt keine Rolle.
    Wenn der Server abraucht und mein toller Donnerhammer weg ist, wird jeder Richter in diesem Land einsehen, daß mir ein materieller Schaden entstanden ist. SOE sagt ja selbst, daß es nun legal ist, den Donnerhammer zu verkaufen. Es ist also nicht mal mehr sowas wie ein Schwarzmarktwert.
    Das eröffnet Gutachtern (Wertgutachten für virtuelle Gegenstände , Leute da winken Jobs und Rechtsverdrehern jede Menge Betätigungsmöglichkeiten Würde mich echt mal interessieren, was eine Versicherung macht, wenn SOE genau eben dieses Risiko (Server rauchen ab, Daten sind weg) versichern möchte
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    Wizard lvl 47, Gelehrter lvl 15, Qeynos, Valor
    Schamane lvl 19, Queynos, Valor

  9. Standard

    ich kenne mich natürlich nicht so gut aus wie du, aber ich bin mir sicher das sich soe durch solche klauseln oder ganz andere klauseln vor einer haftung schützt, oder glaubst du du bist der erste der sich um die rechtlichen konsequenzen gedanken macht?
    soe wird das ganze sicher von einem heer von anwälten geprüft haben lassen und eine entprechende eula verfasst haben, bevor sie damit an die öffentlichkeit gegangen sind.

    das einzige was ich mir vorstellen kann ist, das das ganze zwar mit amerikanischen gesetzten konform läuft aber sie sich keine gedanken über die deutschen gesetze gemacht haben.
    damit ist blizzard auch schonmal auf die nase gefallen

  10. Standard

    Zitat Zitat von Rykker
    ....das einzige was ich mir vorstellen kann ist, das das ganze zwar mit amerikanischen gesetzten konform läuft aber sie sich keine gedanken über die deutschen gesetze gemacht haben.
    Aus diesem Grund haben wir eben für die nahe Zukunft nichts dergleichen für die europäischen Server geplant.
    Sg Eovania
    Vanessa - Eovania - Barrera

    International Community Relations
    SONY ONLINE ENTERTAINMENT LLC, San Diego


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