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Thema: Ende des Beta mit Grafikkarte Wettbewerbs

  1. Standard

    da hast du vollkommen recht alven, da aber in dem gewinnspiel geäußert wurde, dass die TEILNAHME an der beta VORAUSSETZUNG war, geht man ja davon aus, dass diese rechtskräftig ist (man hat dort ja validieren müssen, dass man ü18 ist)

    wenns hart auf hart kommt, und man "gelogen" hat, kann das durchaus interessante Folgen haben
    m0wl ;)
    ...............................
    Warlock - Valor - Feral Fires

  2. Standard

    Gut da bin ich ja beruhigt, dachte schon ich hätte müll erzählt!
    Habe nämlich versucht den Zweck der Nda zu erklären, das es halt wohl zu Strafverfolgung kommen kann wenn man Vertragsbrüchig wird, dabei viel mir die Sache mit der Volljährigkeit auf und war mir nicht ganz sicher, aber Du hast ja recht was die Teilnahme an der Beta Betrifft und somit bei den Gewinnspielen die Vorraussetzung automatisch erfüllt sein sollte!! Strafmündig ist man ja schon ab 16 nur Rechtsmündig ( wen es das Wort überhaupt gibt ) soll heissen das Verträge erst mit vollendeten 18ten Lebensjahr gültigkeit erreichen und alle darunterliegenden garnicht gefahr laufen ( Rechtlich gesehen ) den Vertrag zu brechen da er ja für sie zwar ebenso bindent ist aber keine Gültigkeit hat.
    Deshalb hätte es mich auch gewundert wenn diese ü18 Reglung nicht bestandteil der Bedingungen ist.

    Jut Jut Danke !

    Alven

  3. Standard

    Uh, lass mal die Laienjuristerei :D Da sträuben sich einem ja die Haare.

    Zur "Strafverfolgung wenn man vertragsbrüchig wird" kann es nicht kommen, außer wenn der Vertragsbruch gleichzeitig mit einer Straftat einher geht. Strafverfolgung ist Staatsangelegenheit und ist ein Prozeß, der in Gang gesetzt wird, wenn eine Straftat vorliegt. Was eine Straftat ist, das steht im Strafgesetzbuch. Das sind in der Regel Dinge wie Betrug, Diebstahl, Mord, Einbruch, Körperverletzung, Computersabotage usw.

    Vertragsbruch an sich ist keine Straftat, sonder eine Zivilrechtsangelegenheit. Du wirst gegenüber deinem zivilrechtlichen Vertragspartner vertragsbrüchig. Den Staat (und damit die Staatsanwaltschaft) interessiert das ganze herzlichst wenig. Dein Vertragspartner kann Dich zivilrechtlich auf Schadenersatz belangen (soweit ein Schaden vorliegt), aber das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun.

    Straffähig wird man übrigens mit 14, aber das hat, wie gesagt, nichts mit dem Thema zu tun, weil das Strafrecht in keinster Weise berührt wird.
    Offizieller Board-Gnom

  4. Standard

    Grml, da haste wohl recht kenne mich da nicht aus und liege da falsch.
    Ich wollte nur wissen ob mit einer Strafe zu rechnen ist und ob es richtig war mit der ü18 Bedingung wegen des Vertrags oder ob das Irrelevant ist.( weil es das ist was ich im Gildebforum geussert hatte )
    Letztendlich ist es mir wurst.

    Ok, sorry für den Krams den ich vonmir gegeben hab !
    Und danke für die Antworten!

    Alven

  5. Standard

    Zitat Zitat von Alven
    Grml, da haste wohl recht kenne mich da nicht aus und liege da falsch.
    Ich wollte nur wissen ob mit einer Strafe zu rechnen ist und ob es richtig war mit der ü18 Bedingung wegen des Vertrags oder ob das Irrelevant ist.( weil es das ist was ich im Gildebforum geussert hatte )
    Letztendlich ist es mir wurst.

    Ok, sorry für den Krams den ich vonmir gegeben hab !
    Und danke für die Antworten!

    Alven
    Brauchst nicht traurig sein, dafür schauste besser aus als der Gnome
    Hos omnes amicos habere operosum est, satis est inimicos non habere

  6. Standard

    Zitat Zitat von Cuilean
    Vertragsbruch an sich ist keine Straftat, sonder eine Zivilrechtsangelegenheit. Du wirst gegenüber deinem zivilrechtlichen Vertragspartner vertragsbrüchig. Den Staat (und damit die Staatsanwaltschaft) interessiert das ganze herzlichst wenig. Dein Vertragspartner kann Dich zivilrechtlich auf Schadenersatz belangen (soweit ein Schaden vorliegt), aber das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun.

    Straffähig wird man übrigens mit 14, aber das hat, wie gesagt, nichts mit dem Thema zu tun, weil das Strafrecht in keinster Weise berührt wird.
    das ist vollkommen korrekt ...
    aber um deine Frage ohne Umschweife zu beantworten, JA im Falle der Vertragsverletzung Punkt NDA kann SOE ein Verfahren gegen den Vertragspartner einleiten lassen ... idR endet dass auch in Geldstrafen

    wie das mit dem checkbox system der ab 18 Frage ist, bin ich mir nicht sicher inwiefern das Folgen hat, da ein 11 Jähriger der die checkbox aktiviert, trotzalledem er gelogen hat, nicht haftbar zu machen...

    ich nehme an, so sichern sie sich nur ab, leute aus gründen ihrer AGBs aus dem Vertrag zu hauen (accounts sperren, löschen etc)
    ist recht verworren das thema und daher brauchst du dich a net schämen
    m0wl ;)
    ...............................
    Warlock - Valor - Feral Fires

  7. Standard

    Also mit "Strafe" braucht man in diesem Fall sicher nicht zu rechnen. Der Vertrag wird halt ungültig und wenn SOE wirklich assig drauf sind, verklagen sie Dich auf Schadenersatz - was allerdings so wahrscheinlich ist wie die Wiederkunft Christi, zumal sie erstmal nachweisen müssten, daß ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist. Also maximal Verwaltungsauslagen und Anwaltskosten.

    Das realistische Szenario ist eher, daß sie einen einfach aus der Beta rauskicken bzw. gar nicht erst rein lassen, wenn sie merken, daß jemand nicht volljährig ist.... die werden kaum jedes Kiddie, welches sich unerlaubter weise anmeldet, vor den Kadi zerren.

    Ich glaube, da hat niemand was zu befürchten außer eben NICHT in die Beta zu kommen.
    Offizieller Board-Gnom

  8. Standard

    Zitat Zitat von ur'shak
    aber um deine Frage ohne Umschweife zu beantworten, JA im Falle der Vertragsverletzung Punkt NDA kann SOE ein Verfahren gegen den Vertragspartner einleiten lassen ... idR endet dass auch in Geldstrafen
    Nein :D SOE kann Schadensersatz einfordern (sofern ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist, den sie erst nachweisen müssen). Mit Geldstrafen hat das nichts zu tun. Geldstrafen sind eben Strafen und diese verhängt der Staat (und nicht SOE) bei Rechtsbruch. Vertragsbruch ist aber kein Rechtsbruch, weil der Vertragsinhalt keinen Gesetzescharakter hat. Man bricht einen Vertrag, aber nicht zwangsläufig das Recht.

    wie das mit dem checkbox system der ab 18 Frage ist, bin ich mir nicht sicher inwiefern das Folgen hat, da ein 11 Jähriger der die checkbox aktiviert, trotzalledem er gelogen hat, nicht haftbar zu machen...
    Unter 18 kann man ohne Einwilligung oder Genehmigung der Erziehungsberechtigten nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ein Vertragsverhältnis eingehen.

    ich nehme an, so sichern sie sich nur ab, leute aus gründen ihrer AGBs aus dem Vertrag zu hauen (accounts sperren, löschen etc)
    ist recht verworren das thema und daher brauchst du dich a net schämen
    Wenn sie "über 18" als Vorraussetzung drin stehen haben, können sie Minderjärhige so oder so raushauen, weil der Vertrag gar nicht erst zu stande kommt. Seitens SOE ist eher von Interesse, daß ein Minderjähriger die AGB gar nicht ohne weiteres akzeptieren kann, weil Willenserklärungen von Minderjährigen erstmal schwebend unwirksam sind.
    Offizieller Board-Gnom

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