Jetzt haben wir den Salat endgültig. Das Gesetzt für die Stopp-Schilder ist unterzeichnet und schon gibt es die nächsten Anfragen, mit denen sich der Rat befasst. Killer-Spiel Seiten und Hass- / Propagandaseiten. Der Apparat für staatliche Zensur ist meiner Meinung nach initialisiert und wird schon kurze Zeit nach Wirkung ausgeweitet auf weitere Bereiche, wo es zu Anfang noch hieß, dass die Sperrliste ausschlißlich für Kinder****ografie gedacht sei. Wem sollte man nicht glaube? Politikern!

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf "Killer-Spiele" oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Vor allem ist die Sperre wirklich nur fürs Aussperren vorgesehen, dass überhaupt erst gar nicht versucht wird die Seiten offline zu nehmen kann man schön aus folgendem Zitat herauslesen (so empfinde ich das zumindest):

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen", soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Ein Test hatte bewiesen, dass auch ausländische Provider bei einer entsprechenden Benachrichtigung die genannte Webseite sehr schnell vom Netz genommen hat. Wo ist denn das Problem ein entsprechendes Verfahren gegen den Betreiber einzuleiten?

Und noch besser wird es, dass die Daten bei Aufruf einer Stopp-Seite nicht gespeichert werden, aber der Provider es kann und sogar im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung muss. Es sollen keine Daten zur Strafverfolgung verwendet / herausgegeben werden, aber die Polizei kann die Daten in Verdachtsfällen anforden und bekommt sie auch, also was soll der Quatsch, von wegen keine Daten für die Strafverfolgung.

Grrrr Politik, alles was man nicht erfolgreich in angemessener Zeit "bekämpfen" kann, das als illegal deklariert und schon gibt es das im deutschen Staat nicht mehr. Ich bin ja nicht wirklich politisch angehaucht, aber ich denke es wird Zeit die Augen zu öffnen und aktiv zu werden...

Mal so eine kleine Frage am Rande, komme ich ins Gefängnis, werde ich verurteilt für 17 mal Lebenslang? Ich betreibe mehrmals im Jahr aktiven Völkermord und das auch mit erheblichen Spaß an der Tat. Gehört das Strategiespiel Civilization nun auch zu den sogenannten Killer-Spielen oder ist das noch eine Stufe härter?

In einem Kommentar bei Heise stand auch was sehr schönes, wird Need for Speed verboten? Ich kann teuchend echt Unfälle bauen, andere Autos rammen, sodass sie von der Straße abkommen, was ist mit denen? Ich bin ein potentieller Geisterfahrer, allein aus dem Grund, weil wenn ich es tun wollte ich virtuell proben kann.

Willkommen "1984"! (Link)


Zitate von http://www.heise.de/newsticker/Geset...meldung/141849