Hab mich gestern mal mit unserm Rechtsmuckel in der Abteilung unterhalten.
Das ist ein spannendes Feld. Er meinte, das im Sinne des BGB etwas "anfassbar" sein muss um etwas zu besitzten. Also kann man den Charakter und Gegenstände in Onlinegames gar nicht klauen, das sie rechtlich gesehen gar nicht existieren.
Weiterhin wenn etwas verkauft wird (Platin, Items, was weiss ich) , dann kommt ein Kaufvertrag zu stande. Wénn es der andere nicht liefert, dann bricht er den Vertrag. Klagen auf Vertragserfüllung könnte aber nur SOE, das sie "das geistige Eigentum" an den Gegenständen/Platin haben. Etc. Etc. Er hat das -wie Rechtsanwälte immer tun- an einem reinen Konstruierten Beispiel das völlig unverbindlich verdeutlicht.
Immerhin - ausnahmsweise fand ich mal gut, das wir nen rechtsverdreher direkt greifbar haben
Geändert von One winged Angel (07.02.2007 um 12:36 Uhr)
You wanna know the secret of pain? If you just stop feeling it, you can start using it
<Freddy Krueger>
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