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Thema: Recht und Gesetz in Onlinespielen

  1. Standard Recht und Gesetz in Onlinespielen

    Hoffentlich klappt der link.

    Ich persönlich lese die Financial Times sehr gerne. Allerdings da ich ja nur unterbezahlter Knecht bin in 9 von 10 Fällen online

    Es ist "nice to know". Ich persönlich fand ihn interessant

    http://www.ftd.de/technik/medien_internet/158782.html
    You wanna know the secret of pain? If you just stop feeling it, you can start using it

    <Freddy Krueger>

  2. #2

    Standard

    gehört nach andere spiele.

    ja der artikel macht das juristische Problem gut deutlich, das es noch gibt.

  3. Standard

    Hab mich gestern mal mit unserm Rechtsmuckel in der Abteilung unterhalten.

    Das ist ein spannendes Feld. Er meinte, das im Sinne des BGB etwas "anfassbar" sein muss um etwas zu besitzten. Also kann man den Charakter und Gegenstände in Onlinegames gar nicht klauen, das sie rechtlich gesehen gar nicht existieren.

    Weiterhin wenn etwas verkauft wird (Platin, Items, was weiss ich) , dann kommt ein Kaufvertrag zu stande. Wénn es der andere nicht liefert, dann bricht er den Vertrag. Klagen auf Vertragserfüllung könnte aber nur SOE, das sie "das geistige Eigentum" an den Gegenständen/Platin haben. Etc. Etc. Er hat das -wie Rechtsanwälte immer tun- an einem reinen Konstruierten Beispiel das völlig unverbindlich verdeutlicht.

    Immerhin - ausnahmsweise fand ich mal gut, das wir nen rechtsverdreher direkt greifbar haben
    Geändert von One winged Angel (07.02.2007 um 12:36 Uhr)
    You wanna know the secret of pain? If you just stop feeling it, you can start using it

    <Freddy Krueger>

  4. Standard

    Das ist immer wieder ein interessantes Feld, da die ganze Computerwelt mit ihren Lizensen, Nutzungsrechten und Gewährleistungen eine ganze eigene Welt darstellt. Mancher wäre überrascht, wenn er mal wirklich die EULA lesen würde, was er überhaupt für Rechte an Programme/Software/Code hat

    Ich weiss nicht wie wasserdicht die EULA bei 2nd Life ist, aber da muss ich immer an meinen Lieblingssatz in der SOE-EULA unter Punkt 13 denken:

    WIR STELLEN DIE CD-ROM, DIE SOFTWARE, DAS KONTO, DAS SPIEL UND ALLE ANDEREN DIENSTE IN IHREM JEWEILIGEN ZUSTAND UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG.
    Und glaube, da gibt es nicht mehr viel zu diskutieren

    Naja aus Schaden wird man klug und ich weiss nicht wo ich es gelesen habe, aber Ebay will wohl auch sämtliche Auktionen mit virtuellen Gegenständen bzw Charakteren einstellen, weil es zu oft zu Problemen kommt und man bei virtuellen Gegenstände nicht wirklich eine rechtliche Habe hat.

  5. #5

    Standard

    Zitat Zitat von Ataie Beitrag anzeigen
    Naja aus Schaden wird man klug und ich weiss nicht wo ich es gelesen habe, aber Ebay will wohl auch sämtliche Auktionen mit virtuellen Gegenständen bzw Charakteren einstellen, weil es zu oft zu Problemen kommt und man bei virtuellen Gegenstände nicht wirklich eine rechtliche Habe hat.
    gabs wieder irgendwo ein update und sie werden dieses geschäft nicht einstellen.

  6. Standard

    Das Update mit eBay betrifft wohl eher das, dass sie die Auktionen nur in den USA unterbinden wollen. In allen anderen Ländern geht es nach wie vor weiter.


    @Angel
    Naja das man nur Sachen besitzen kann, die greifbar sind, das würde ich so nicht unterschreiben. Wenn ich etwas Programmiere, dann habe ich auch das Eigentumsrecht / Urheberrecht daran.
     
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