Zitat von Cuilean
Vertragsbruch an sich ist keine Straftat, sonder eine Zivilrechtsangelegenheit. Du wirst gegenüber deinem zivilrechtlichen Vertragspartner vertragsbrüchig. Den Staat (und damit die Staatsanwaltschaft) interessiert das ganze herzlichst wenig. Dein Vertragspartner kann Dich zivilrechtlich auf Schadenersatz belangen (soweit ein Schaden vorliegt), aber das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun.
Straffähig wird man übrigens mit 14, aber das hat, wie gesagt, nichts mit dem Thema zu tun, weil das Strafrecht in keinster Weise berührt wird.